Ablauf der Zertifizierung

Die Grundlage für die Waldzertifizierung bilden die nationalen Wald-Standards für die Schweiz. Diese wurden von PEFC Schweiz in das Zertifizierungssystem übernommen. Eine Zertifizierung nach diesen Standards können sowohl einzelne Waldbesitzer (Zertifizierung auf Ebene eines Betriebes) als auch Gruppen von Waldbesitzern (Zertifizierung auf Ebene einer Gruppe) erlangen.

Einzelne Waldbesitzer können ein Zertifikat erhalten, wenn sie ihren Betrieb so einrichten, dass sie die Standards für die Waldbewirtschaftung (so heissen die nationalen Wald-Standards bei PEFC in der Schweiz) umsetzen und einhalten. Dafür muss der Betrieb entsprechende Verfahren und Abläufe für die Bewirtschaftung definieren. Ausgangspunkt für die Bewirtschaftungsverfahren ist die Erstellung einer Planung hinsichtlich wesentlicher Zielsetzungen und Massnahmen in der Waldbewirtschaftung. Neben den unmittelbaren Bewirtschaftungsverfahren ist es erforderlich, dass der Betrieb zumindest einmal im Jahr selbst prüft, ob die Standards eingehalten sowie Ziele und Massnahmen umgesetzt werden. Die Betriebsleitung bewertet diese Prüfung und leitet gegebenenfalls erforderliche Anpassungsmassnahmen ab.
Wenn der Forstbetrieb die entsprechenden Bewirtschaftungsverfahren eingerichtet hat, kann er sich direkt mit einer Zertifizierungsstelle in Verbindung setzen und einen Termin für die Zertifizierung vereinbaren. Informationen zu den Zertifizierungsstellen erhalten Forstbetriebe bei der PEFC Geschäftsstelle . Die Zertifizierungsstelle besucht im Rahmen ihres Audits sowohl die Verwaltung des Forstbetriebes als auch kurzfristig ausgewählte Waldorte, um die Einhaltung der Standards zu prüfen. Nach positivem Verlauf des Audits schliesslich erhält der Forstbetrieb sein Zertifikat, das im die Einhaltung der PEFC Vorgaben bestätigt.
Die Kosten der Zertifizierung setzen sich aus den eigentlichen Auditkosten (Kosten für die Arbeit einer akkreditierten Zertifizierungsunternehmung, sowie allfällige Kosten für die Zertifzierungsgruppe ) sowie den Gebühren für das PEFC-Label zusammen. Die PEFC-Gebühren entnehmen sie der von PEFC Schweiz, für die Auditkosten wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Verband der Wald-und Holzwirtschaft oder an eine Zertifizierungsfirma.
 

Zertifizierung einer Gruppe von Waldbesitzern

Eine Vereinfachung des Zertifizierungsverfahrens und eine Reduzierung der damit verbundenen Kosten sind für die Forstbetriebe durch die Teilnahme an einem Verfahren auf Ebene einer Gruppe möglich. Bei einem solchen Verfahren muss der teilnehmende Forstbetrieb dieselben qualitativen Standards der Waldbewirtschaftung einhalten, kann aber durch die Gruppenbeteiligung den Aufwand für organisatorische Aspekte reduzieren.
Gründung einer neuen Gruppe
Besteht für einen Waldbesitzer nicht die Möglichkeit, sich einer bereits zertifizierten Gruppe anzuschliessen, kann er mit anderen Forstbetrieben gemeinsam eine neue Zertifizierungsgruppe bilden. Hierfür ist zunächst die Gründung einer Gruppenvertretung erforderlich. In der Gruppenvertretung sollten die die Mitglieder der gesamten Gruppe repräsentativ vertreten sein.
Die Gruppenvertretung übernimmt im Zertifizierungsverfahren für die Gruppe die organisatorischen Funktionen, die der einzelne Waldbesitzer bei einer einzelbetrieblichen Zertifizierung selbst ausüben muss. D. h. sie organisiert die Abwicklung des Verfahrens mit der Zertifizierungsstelle und ist für Entwicklung von Zielen und Massnahmen sowie Organisation und Durchführung von internen Audits und der Selbstbewertung verantwortlich. Darüber hinaus führt sie ein Verzeichnis der Mitglieder und organisiert die Information, die Aufnahme und den gegebenenfalls den Ausschluss von Mitgliedern.
Eine besondere Aufgabenstellung für die Gruppe ist, durch entsprechende Verfahren die Einhaltung der PEFC Standards bei allen Mitgliedern sicher zustellen. Dazu können z. B. Verfahren zur gruppeninternen Überprüfung zur Informationsauswertung in der Gruppe oder zur Erreichung der der festgelegten Ziele dienen.
Beitritt zu einer bereits bestehenden Gruppe
Die einfachste Form der Beteiligung an einer Gruppenzertifizierung ist für einen Forstbetrieb, sich einer bereits bestehenden zertifizierten Gruppe anzuschliessen. Mitglieder in Zertifizierungsgruppen können sowohl einzelne Forstbetriebe als auch Organisationen von Waldbesitzern (forstliche Zusammenschlüsse) werden.
Der zertifizierungswillige Forstbetrieb bzw. die Organisation muss bei der Gruppenvertretung einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen und sich im Rahmen einer vertraglichen Regelung zur Einhaltung der Gruppenregelungen verpflichten. Solche Gruppenregelungen sind z. B. die Zulassung der Durchführung von Überprüfungen der Einhaltung der Standards durch die Gruppenvertretung und die Verpflichtung zur Einhaltung der Zielsetzungen der Gruppe. Die Verpflichtung zur Einhaltung der Standards zur Waldbewirtschaftung ist ebenfalls Bestandteil der vertraglichen Regelungen mit der Gruppenvertretung. Bei jedem Teilnehmer wird in der Regel innerhalb der Laufzeit des Zertifikates ein internes Audit (Prüfung durch die Gruppe) durchgeführt und gegebenenfalls nach eine entsprechenden Auswahl auch ein Audit durch die Zertifizierungsstelle.
 
 

Teilnahmebescheinigung für das einzelne Mitglied

Die Gruppe, repräsentiert durch die Gruppenvertretung, erhält nach erfolgreichem Audit von der Zertifizierungsstelle ein Gruppenzertifikat. Das einzelne Mitglied hat nun verschiedene Möglichkeiten zur Bestätigung seiner erfolgreichen Teilnahme am Zertifizierungssystem. Es kann sich durch die Gruppenvertretung die Teilnahme bestätigen lassen oder die Zertifizierungsstelle kann diese Bescheinigung erstellen, jeweils mit Bezug auf das Gruppenzertifikat. Eine andere Alternative ist die Ausstellung einer Kopie des Gruppenzertifikates durch die Zertifizierungsstelle, das dann das einzelne Mitglied zusammen mit einer vollständigen Mitgliederliste ausgehändigt bekommt.